Neues Vorsorgeangebot für Rhesus-negative Schwangere
Seit dem 1. Juli 2021 können Rhesus-negative Schwangere als Teil der gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge den Rhesusfaktor ihres ungeborenen Kindes genetisch bestimmen lassen. Dabei kann ein Bluttest der Mutter zeigen, ob eine weitere Behandlung in Form einer vorbeugenden Spritze, der sogenannten Anti-D-Prophylaxe, zur Verhinderung von Komplikationen während der Schwangerschaft sowie bei zukünftigen Schwangerschaften notwendig ist. Der Test schafft damit Klarheit darüber, ob auf diese Medikamentengabe verzichtet werden kann.
Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband: „Ich freue mich, dass gesetzlich versicherte Schwangere ab sofort den Rhesusfaktor ihres ungeborenen Kindes durch einen einfachen Bluttest bestimmen lassen können. Ein wichtiger Vorteil des Gentests besteht darin, dass künftig nur noch jene Rhesus-negativen Schwangeren die Anti-D-Prophylaxe erhalten, bei denen dank des Tests klar ist, dass sie ein Rhesus-positives Kind erwarten. So können unnötige Medikamentengaben vermieden werden. Mit dieser neuen Leistung kann des Weiteren im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge möglichen Risiken bei zukünftigen Schwangerschaften entgegengewirkt werden.“
Weist das ungeborene Kind einer Rhesus-negativen Mutter einen positiven Rhesusfaktor auf, kann es aufgrund einer Antikörperbildung bei der Mutter unter anderem zu schwerwiegenden Schädigungen des Fötus während der Schwangerschaft sowie bei einer erneuten Schwangerschaft kommen.
Schätzungsweise ca. 17 % der Schwangeren sind Rhesus-negativ und können damit dieses Angebot ihrer gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Um den Gentest durchzuführen, reicht eine einfache Blutprobe aus.
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung