Gesundheit

Organspende: Schon entschieden?

Aktuell ist die Organspendebereitschaft in Deutschland so hoch wie seit 2013 nicht mehr. Doch trotz deutlich über 900 jährlichen Organspenden warten in Deutschland noch immer rund 9.500 Menschen auf ein Spenderorgan. Daher unterstützen wir Sie weiterhin dabei, zu diesem Thema eine Entscheidung zu treffen und diese in einem Organspendeausweis zu dokumentieren.

Denn wenn Organe wie Leber, Herz, Lunge oder Nieren z. B. aufgrund von Infektionen, Autoimmunerkrankungen oder anderen schweren Belastungen ihre Funktion zunehmend einstellen, hängt das Leben häufig am seidenen Faden. Dann beginnt das Warten auf ein Spenderorgan. Doch täglich versterben in Deutschland etwa drei Menschen auf der Warteliste.

Dies liegt nicht nur an fehlender Spendebereitschaft: 84 % der Deutschen wären laut Umfragen zur Organspende bereit. 44 % haben Ihre Entscheidung in einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung festgehalten (2020), so viele wie noch nie. Doch müssen auch die Kliniken zukünftig noch schneller ermitteln, ob ein Patient ein möglicher Organspender und mit der Spende einverstanden ist, und mit allen Beteiligten reibungslos kommunizieren.

Mit dem Organspendeausweis Lebensretter werden

Die Zustimmung zur Organspende kann mündlich oder – wirksamer – schriftlich erfolgen. Sie können das Einverständnis auch auf bestimmte Organe beschränken, die Entscheidung nach Wunsch abändern oder eine dritte Person mit der Entscheidung betrauen.

Tipp: Führen Sie im Ausland auch einen Organspendeausweis in der jeweiligen Landessprache mit sich.

Es gibt keine falsche oder richtige Entscheidung

Religiöse, ethische oder persönliche Gründe können für oder gegen eine Organspende sprechen. Jede Entscheidung dazu ist daher zu respektieren. Doch in allen Fällen sollten Sie diese im Organspendeausweis festhalten.

Ablauf und Voraussetzungen von Transplantationen streng geregelt

Organ- und Gewebespenden sind im Transplantationsgesetz geregelt. Die Koordination übernimmt die Deutsche Stiftung Organtransplantation. Für die Vermittlung der Organe ist die Stiftung Eurotransplant zuständig. Zwingende Voraussetzung für eine Organspende ist die zweifelsfreie Feststellung des Hirntods, also der unumkehrbare Ausfall der Gesamtfunktion von Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm. Dies muss von zwei voneinander unabhängigen Ärzten festgestellt werden, die nicht am Transplantationsprozess beteiligt sind. Normalerweise kommt nur bei einem plötzlichen Tod aus völliger Gesundheit eine Transplantation in Betracht. Daher kommt es bei weniger als einem von 10.000 Spendewilligen tatsächlich zur Organspende.

Wichtig: Schließt eine Patientenverfügung eine intensivmedizinische Versorgung am Lebensende aus, betrifft dies auch die Organspende, sofern Betroffene diese nicht ausdrücklich als Ausnahme hinzufügen.

Informationen und Organspendeausweise

Das Infotelefon Organspende beantwortet über die kostenlose Rufnummer 0800/90 40 400 alle Fragen. Weitere Informationen und Organspendeausweise zum Ausdrucken erhalten Sie unter: www.bzga.de/infomaterialien/organspende.

Foto: © www.mitmachfoto.de

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