Urteil: Pflegeheime dürfen keine Reservierungsgebühr verlangen
Die bisherige Praxis vieler Alten- und Pflegeheime, für die Reservierung eines Platzes bis zum Einzug Gebühren zu verlangen, ist laut einem aktuellen BGH-Urteil (Az. III ZR 225/20) rechtswidrig. Entsprechende Vereinbarungen sind damit unwirksam. Laut SGB XI müssen Bewohner nur für Zeiten bezahlen, die sie auch tatsächlich in der Einrichtung verbringen. Dies gilt sowohl für gesetzlich als auch für privat Kranken- und Pflegeversicherte.
Ein Kläger hatte für seine mittlerweile verstorbene Mutter rund 1.100 € Reservierungsgebühr für zwei Wochen zahlen müssen, da diese nicht sofort einziehen konnte, den Platz aber benötigte.
Bislang hatten sich Heime zum Teil die Notlage der Menschen auf der Suche nach einem Platz zunutze gemacht und Reservierungsgebühren in ihren Verträgen vorgesehen. Solche Klauseln sind unwirksam, wie der BGH nun feststellte. Reservierungs- bzw. Freihaltegebühren entfallen somit nicht nur, sondern können auch mit einer Verjährungsfrist von drei Jahren zurückgefordert werden.
Quelle: www.fkm-verlag.de